3.4 Nominierung und Verantwortung Qualitätsmanagementbeauftragte/r
Qualitätsmanagementbeauftragte wurden für die Katholische Aktion nominiert und als Stabsstelle in das Organigramm der Katholischen Aktion eingefügt. Die Aufgaben der Qualitätsmanagementbeauftragten sind in der Stellenbeschreibung festgelegt.
Die Qualitätsbeauftragten planen, koordinieren, überwachen und steuern die Dokumentation, die Einführung und Durchsetzung der Managementmaßnahmen. Dabei wird das Qualitätsmanagementsystem weiter optimiert, unter anderem werden zweckmäßige Qualitätsmanagementmethoden eingeführt. Die Qualitätsbeauftragten haben die Befugnis, interne Vorgabendokumente (Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Formulare, …), sofern diese Einfluss auf die Qualität haben, zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.
Weitere Verantwortlichkeiten sind die Ausgabe und Aktualisierung des Qualitätsmanagement-handbuches, Lenkung der Dokumente, Qualitätsaufzeichnungen und Qualitätsmanagement-Bewertungen.
Die Querschnittsfunktion der Qualitätsbeauftragten umfasst die Aufgaben, die Qualitätspolitik der Katholischen Aktion in die Teilorganisationen zu implementieren und darauf zu achten, dass die Forderungen der Norm DIN ISO 9001:2015 erfüllt werden und die Umsetzung der Forderungen in die Praxis auf allen Ebenen der Organisation verstanden, durchgeführt und ständig weiterentwickelt wird. In dieser Funktion berichten die Qualitätsbeauftragten kontinuierlich über das Qualitätsgeschehen direkt an die Geschäftsführung.
Es finden regelmäßige (monatlich) Statusgespräche mit dem/der Generalsekretär/in statt.
Die Qualitätsbeauftragten werden schriftlich von dem/der Generalsekretär/in nominiert.
Dok.-Nr.: QMH_QM-System Allgemein
Bezeichnung: 3.4. Nominierung QM Beauftragten
Erstellt: Platter/Plöbst 2020-05-14
Revision: 5
Geprüft: Platter/Plöbst 2020-05-14
Freigegeben: Hollwöger 2021-10-29